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Startberechtigung von Anhangregisterhunden an FCI Weltmeisterschaft

"Nur diejenigen Hunde dürfen teilnehmen, die in einem Zuchtbuch oder einem Anhangregister einer Mitgliederorganisation oder eines Vertragspartners der FCI eingetragen sind sowie Hunde, die im Zuchtbuch oder im Anhangregister einer Organisation eingetragen sind, die nicht Mitglied der FCI ist, die aber mit der die FCI eine vertragliche Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der
Zuchtbücher abgeschlossen hat (AKC, KC, CKC)."

Vollständiges Zirkular FCI 33/2010


 


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